EHL_bachelor_students

Schweizer HES-Stipendien für Studierende des Master in Hospitality Management

Gebühren für Studierende, die nach dem A-HES-Abkommen vom 12. Juni 2003 förderfähig sind

Der Master of Science in Hospitality Management ist von der HES-SO (Fachhochschule Westschweiz) akkreditiert und profitiert von der finanziellen Vereinbarung zwischen der EHL und dieser Institution.
Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung können Studierende, die sich für diesen Masterstudiengang bewerben, finanzielle Unterstützung zur Finanzierung ihrer Studiengebühren für die gesamte 18-monatige Dauer dieses Hospitality-Management-Masters erhalten.

Gemäß den Bedingungen der HES-SO gilt die finanzielle Unterstützung für den Master in Hospitality Management der EHL für alle Studierenden mit Schweizer Staatsangehörigkeit, deren Eltern in der Schweiz wohnen oder die zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung zu diesem Masterstudiengang die folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Studierende mit Schweizer Staatsangehörigkeit, deren Eltern im Ausland leben oder deren Mutter und Vater verstorben sind und im Ausland leben.
  • Volljährige Geflüchtete und Staatenlose, die einem Schweizer Kanton zugeteilt sind, deren Vater und Mutter verstorben sind oder deren Eltern im Ausland leben.
  • Volljährige Ausländerinnen und Ausländer, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, deren Vater und Mutter verstorben sind oder deren Eltern im Ausland leben.
  • Volljährige ausländische Studierende, die seit mindestens zwei Jahren dauerhaft in der Schweiz leben und arbeiten. Sie müssen finanziell unabhängig sein und dürfen nicht gleichzeitig eine akademische Ausbildung absolvieren.
  • Studierende ohne Schweizer Staatsangehörigkeit, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte (falls zutreffend) ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
  • Ausländische Studierende, deren Eltern im Grenzgebiet zu Genf wohnen und von denen mindestens einer im Kanton Genf arbeitet.

Um finanzielle Unterstützung für den Master in Hospitality Management an der EHL zu beantragen, wenden Sie sich bitte an scholarship@ehl.ch und reichen Sie Ihren Antrag ein. Ein Fragebogen, der über die Gewährung des A-HES-Status entscheidet, wird den Studierenden einen Monat vor Beginn des akademischen Jahres zugesandt. Nur die HES-SO ist befugt, den Status eines Studierenden zu bestimmen. Wenn ein Studierender sein Studium abbricht oder seinen A-FH-Status aus anderen Gründen vor dem 15. Oktober oder 15. April, je nach laufendem Semester, ändert, wird sich die HES-SO nicht mehr an den Schulgebühren beteiligen.