EHL_bachelor_students

Gebühren für Studenten, die nach der A-HES - Vereinbarung vom 12. Juni 2003 förderfähig sind

Die finanzielle Vereinbarung zwischen der EHL und der HES-SO (Haute Ecole Spécialisée de Suisse Occidentale) besagt, dass die HES-SO einen Teil der Studiengebühren der berechtigten Studierenden übernimmt. Gemäss dieser Vereinbarung sind die Studiengebühren für die betroffenen Studierenden auf CHF 1'000 pro akademisches Jahr beschränkt, der Rest wird von der HES-SO übernommen.

Diese Massnahme tritt ab dem ersten Jahr des HES-SO Bachelor of Science in International Hospitality Management in Kraft. Sie gilt nicht für das Vorbereitungsjahr, das von dieser Vereinbarung nicht erfasst ist.

Neben Studierenden, die Schweizer Staatsangehörige sind und deren Eltern in der Schweiz leben, sind auch Studierende anspruchsberechtigt, die zum Zeitpunkt ihrer Einschreibung eine der folgenden Bedingungen gemäß der Interkantonalen Vereinbarung A-HES erfüllen (siehe unten):

  • Studierende, die Schweizer Staatsangehörige sind und deren Eltern im Ausland leben, oder deren Mutter und Vater verstorben sind und im Ausland leben.
  • Volljährige Flüchtlinge und Staatenlose, die einem Kanton in der Schweiz zugewiesen sind, deren Mutter und Vater verstorben sind oder deren Eltern im Ausland leben
  • Volljährige Ausländer, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, deren Mutter und Vater verstorben sind oder deren Eltern im Ausland leben
  • Volljährige ausländische Studierende, die seit mindestens zwei Jahren dauerhaft in der Schweiz leben und dort eine bezahlte, finanziell unabhängige Tätigkeit ausüben, ohne gleichzeitig eine Ausbildung zu absolvieren
  • Ausländische Studierende, deren zivilrechtlicher Wohnsitz der Eltern oder der Sitz der Erziehungsberechtigten (falls zutreffend) sich in der Schweiz befindet.
  • Studierende, deren Eltern in der Genfer Grenzzone wohnen und bei denen mindestens ein Elternteil im Kanton Genf arbeitet, können diese Maßnahme in Anspruch nehmen.

    Der Fragebogen, der über die Gewährung des A-HES-Status entscheidet, wird den Studierenden einen Monat vor Beginn des akademischen Jahres zugestellt. Nur die HES-SO hat die Befugnis, den Status eines Studenten zu bestimmen. Wenn ein Student sein Studium abbricht oder den A-HES-Status aus einem anderen Grund vor dem 15. Oktober oder 15. April, je nach laufendem Halbjahr, ändert, stellt die HES-SO den Beitrag an die Studiengebühren ein.